Kopfschmerzregister

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Meldung von Nebenwirkungen

Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, Nebenwirkungen, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und andere Arzneimittelrisiken beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) bzw. beim PEI (Paul-Ehrlich-Institut) zu melden.
Bevorzugter Meldeweg:
Alternativer Meldeweg:
Bitte tragen Sie Ihre Meldung auch in das Kopfschmerzregister ein, sofern es sich um ein Kopfschmerzmedikament handelt.
Dazu gehen Sie bitte beim entsprechenden Patienten in die Kopfschmerzzentrale und rufen den Details & Verlauf Dialog für die Akutmedikation oder für die Medikamentöse Prophylaxe auf.

Gemeldete Nebenwirkungen

Es wurden noch keine Nebenwirkungen im Kopfschmerzregister gemeldet.